
1. Das allgemeine Sportrisiko – Eigenverantwortung steht im Vordergrund
Zunächst gilt: Wer sich freiwillig auf ein Spielfeld begibt, akzeptiert das damit verbundene Risiko.
Zusammenstöße, Stürze oder ein harter Balltreffer – all das gehört zum sogenannten „allgemeinen Lebensrisiko“ im Sport. Solche Vorfälle sind in der Regel nicht haftungsrelevant.
2. Die Pflicht des Vereins – Sicherheit von Platz und Geräten
Anders sieht es aus, wenn der Verein seine Verkehrssicherungspflichten verletzt.
Der Verein muss dafür sorgen, dass Spielfeld, Sportgeräte und Umkleiden in einem sicheren Zustand sind. Gibt es hier Mängel – etwa ein lockeres Tor, eine defekte Hallenwand oder ein vereister Zugang – kann der Verein haften.
